15.11.2011 #s21 "... und wenn Sie gegen den Platzverweis verstoßen, kommen Sie in Gewahrsam!" #cams21

Die Polizei übt schon mal für den Ernstfall und die 200 Knast-Container, war mein erster Gedanke, als mir dies ein nicht mal 30-jähriger Bereitschaftspolizist heute früh in einem Nachsatz mitteilte, nachdem ich meinen Ausweis wieder in Händen hielt und gerade einen Platzverweis bis 0 Uhr und eine Anzeige wegen des Verdachts auf Nötigung von seiner Kollegin erhalten hatte. Dass mich so junge Kerle versuchen, einzuschüchtern, ist schon arg komisch, aber der junge Polizist kam sich bestimmt mächtig mächtig vor.

Die Polizei, und gerade die Bereitschaftspolizei in Stuttgart, ist offenbar der Meinung, dass wir, die wir morgens am GWM stehen, tatsächlich unverbesserliche Straftäter sind, die nichts anderes wollen, als Arbeiter ärgern! Dabei standen heute früh über 50 Menschen am GWM und demonstrierten sichtbar und lautstark. Die Polizisten wollen aber auch gar nicht wissen, was unser Antrieb und Motiv ist. Uninformiert uniformiert lebt es sich bestimmt prima!

Warum der ein oder andere Bereitschaftspolizist uns nun sogar abspricht, dass wir demonstrieren, ist unverständlich, müsste er doch nur die Augen auf machen und die Transparente lesen. Lange genug haben sie ja Zeit gehabt, war die Bereitschaftspolizei doch schon vor 6 Uhr am GWM, also noch vor den meisten Demonstranten. Übrigens darf in unserer Demokratie jeder so oft und so viel demonstrieren, wie er es für nötig hält. Ich verstehe immer nicht, dass so viele Leute sagen, dass es doch nun endlich gut sei. Nichts ist gut, das ist genau der Punkt!!!

Dass wir von Herrn Weinstock, dem Einsatzleiter, wie immer nicht als Versammlung angesehen werden, sondern nach seiner Aussage die übliche "Verhinderungsblockade" vorliegt, sind wir ja schon gewohnt. Ich bin wirklich mal gespannt, wie das Stuttgarter Gericht entscheiden wird, wenn die ersten Anzeigen vom GWM verhandelt werden, denn immerhin gibt es eine weitere Einfahrt ins GWM, die bisher noch nie blockiert wurde und durch die eine Einfahrt gerade der PKW und Kleinbusse, um die es aktuell geht, problemlos möglich ist. Es gibt ein BVG-Urteil, das besagt, dass bei Sitzblockaden keine Nötigung vorliegt, wenn das Ziel der blockierten Fahrzeuge anderweitig erreicht werden kann. Das ist hier eindeutig gegeben - warum Herr Weinstock das Gericht bemüht, dies zu entscheiden, kann nur der Strategie der Einschüchterung entspringen. Schade, dass wir es wohl drauf ankommen lassen müssen - außer es tritt der bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft äußerst unwahrscheinliche Fall ein, dass man erst gar keine Anzeige erhebt, weil der Fall vielleicht doch zu eindeutig ist. Darauf verlassen würde ich mich hier aber nicht, in Stuttgart funktioniert Justiz bekanntermaßen etwas anders als in anderen Städten und Bundesländern.

Da ich einen Platzvwerweis erhalten habe, weiß ich nicht, wie es weiterging, nachdem die Fahrzeuge pünktlich um 7 Uhr im GWM waren. Aber ein ganzer Pulk von Demonstranten ist in den unteren Schlossgarten gewandert. Näheres gibt es wie immer auf www.cams21.de.

Oben bleiben!