22.5.2012 Worte an den heutigen Einsatzleiter P. #S21
Sehr geehrter Herr EPHK P.,
wie Sie unseren lautstarken Äußerungen heute morgen entnommen haben, sind wir mit Ihrer Vorgehensweise bezüglich unserer Proteste nicht einverstanden. In den Situationen, in denen wir uns nun schon seit weit über einem Jahr regelmäßig begegnen, prallen zwei Interessenlagen aufeinander: Ich als überzeugter S21-Gegner habe das tiefe innere Bedürfnis, meine Wut und meine Empörung über dieses unsägliche Projekt in verschiedenen Formen und immer wieder zum Ausdruck zu bringen. Diese tiefsitzende Gegnerschaft ist Motor dieses Blogs, sie treibt mich jeden Montag auf die Montagsdemo und hin und wieder auch morgens spontan vor ein Bautor! Sie hingegen müssen zusehen, dass die Montagsdemos geordnet verlaufen und dass Personen, die sich durch unsere Protestaktionen beispielsweise vor dem Bautor gestört fühlen, zu ihrem Recht kommen.
Was sich heute morgen vor dem Bautor am Nordflügel abspielte, geht jedenfalls so nicht! Ich stand mit einigen anderen Projektgegnern spontan (ja, es handelte sich hier um eine spontane Versammlung!) am Bautor und demonstrierte. Dass es sich um eine politische Demonstration handelte, können Sie den zwei großen Transparenten entnehmen und den Flugblättern, die dort verteilt wurden. Wir standen auch vor der Einfahrt, was grundsätzlich nicht verboten ist und auch keine Ordnungswidrigkeit darstellt. Nach über einer Stunde unserer Demonstration kamen zwei Fahrzeuge, die in die Baustelle einfahren wollten. Da Sie zu diesem Zeitpunkt ja schon lange anwesend waren, ist Ihnen die Situation bekannt.
Doch anstatt wie üblich uns aufzufordern, die Einfahrt frei zu machen, weil wir uns andernfalls einer Nötigung strafbar machen könnten, wiesen Sie in Ihrer Lautsprecherdurchsage sogar darauf hin, dass sich Ihr Vorgehen geändert habe und dass wir "gut zuhören" sollten. Ihre Durchsage lautete, wenn ich sie richtig verstanden habe, dass wir durch unsere Anwesenheit vor dem Bautor laut Straßenverkehrsordnung eine Ordnungswidrigkeit begehen und Sie uns auffordern, die Einfahrt zu verlassen, da wir uns andernfalls einer Straftat schuldig machten. Falls wir ihrer Aufforderung nicht nachkämen, würden Personalien von allen aufgenommen und Platzverweise bis 20 Uhr erteilt.
Nachdem wir Ihrer Aufforderung sofort gefolgt sind und die Einfahrt frei gemacht haben und die Fahrzeuge in die "Baustelle" fahren konnten, kamen Ihre Einheiten zu uns und nahmen dennoch unsere Personalien auf. Grund hierfür sei die bereits begangene Ordungswidrigkeit, indem wir vor dem Bautor gestanden hätten. Weil diese Ordnungswidrigkeit bereits begangen worden wäre, würde diese jetzt eben zur Anzeige gebracht und entsprechend verfolgt. Eine weitere, informelle Begründung gaben Sie uns, indem Sie sagten, dass Sie keine Lust mehr hätten, dass wir regelmäßig vor dem Bautor stehen würden. Deshalb suchten Sie nun nach neuen Strategien, um dies zu verhindern.
Nun frage ich mich, Herr P.: Darf Ihre "Lust" auf uns und unsere Proteste in irgendeiner Weise handlungsleitend für Sie sein? Ich meine nein, denn Ihre Aufgabe ist es, mit Protesten (auch wenn diese Jahre lang dauern!) professionell und rechtlich einwandfrei umzugehen - da spielt Ihre Lust oder Unlust überhaupt keine Rolle. "Professionell und rechtlich einwandfrei" bedeutet in aller erster Linie, dass Sie unseren Protest ernst nehmen! Sie sprechen uns schon seit langem ab, eine Versammlung zu sein und sehen uns als "Verhinderungsblockierer" an. Dabei ist unser vorrangiger Impetus nicht die Behinderung der Baustellen, sondern das öffentliche Demonstrieren gegen diese äußerst fragwürdige "Baustelle". Dass Sie uns nun aber auch das Recht auf Versammlung absprechen und erneut versuchen, uns über den Geldbeutel und die Personalienfeststellungen in größerem Umfang einzuschüchtern, indem Sie unsere Demonstration vor dem Bautor grundsätzlich als Ordnungswidrigkeit ahnden möchten, ist rechtlich nicht mehr einwandfrei, und menschlich ... nun ja, enttäuschend unprofessionell. Sie wissen genau, dass Ihre Vorgehensweise äußerst fragwürdig ist. Welches Recht wird das Gericht für höherwertig einstufen: die Straßenverkehrsordnung auf einem privaten Parkplatz oder das Grundrecht auf Versammlung und Demonstration? Insofern bitte ich Sie, sich den Respekt, den Sie und Ihre Kollegen bei uns noch genießen, nicht durch ein leichtfertiges, auf Ihrer Unlust beruhendes, rechtlich fragwürdiges Vorgehen zu verspielen.
Im Übrigen: mal ganz im Ernst: Für wie realistisch halten Sie es, dass Ihre Einschüchterungsversuche mit Ordnungsgeldern etwas an meinem Protest und dem vieler anderer ändern wird? Sehen Sie! Und ich verrate Ihnen noch, dass Ihre Versuche bei mir und vielen anderen eher das Gegenteil bewirken werden ;-) Deshalb bin ich guten Mutes, dass wir uns beim nächsten Aufeinandertreffen wieder wie vernünftige Menschen ins Auge sehen können: ich nehme mein Recht zu demonstrieren wahr, Sie respektieren die Wahrnehmung dieses Rechts und verhalten sich als Polizist korrekt, so dass ich Ihren Aufforderungen zukünftig wie gewohnt vertrauensvoll Folge leisten kann!
Es grüßt Sie gespannt auf das nächste Zusammentreffen
Ihr Z.