28.8.2012 Die Kreativität der Stuttgarter Polizei kennt keine Grenzen #s21
Wir wissen ja seit langem, dass sich die Polizei in Bezug auf unsere Widerstands- und Protestformen äußerst kreativ zeigt und alles versucht, um uns von der Straße zu drängen. Wir werden überzogen mit Anzeigen, Strafbefehlen und Bußgeldern in einer Intensität, die seit langem bereits vollkommen absurde Züge angenommen hat.
In Stuttgart ist seit einigen Wochen die Straßenverkehrsordnung ein höheres Gut als das Grundrecht der Versammlungsfreiheit und das Demonstrationsrecht. Deswegen erhalten die Demonstranten seit Wochen Bußgeldbescheide wegen Eingriffs in den Straßenverkehr. Anzeigen wegen Nötigung, wie wir sie bisher kannten, kommen nur noch vereinzelt vor.
Steigerungen sind offensichtlich immer noch möglich. Neuerdings werden wir morgens am Nordflügel, wo wir mit Protesttransparenten und Plakaten regelmäßig gegen Stuttgart21 demonstrieren, mit einem neuen Versuch konfrontiert, uns zu kriminalisieren. Das Verteilen von Flugblättern und Infomaterial an vorbeikommende Passanten wird von der Polizei untersagt und uns werden Bußgelder zugestellt, weil wir keine Erlaubnis der Stadt Stuttgart zur Sondernutzung der öffentlichen Verkehrsfläche vorweisen könnten. Damit, sagt die Polizei, verstießen wir gegen die "Sondernutzungsrichtlinie Innenstadt" der Stadt Stuttgart. Nun ist also eine städtische Verordnung mehr Wert als das Grundrecht zu freien Meinungsäußerung.
Wir sind gespannt, was sich die Polizei als nächstes einfallen lässt.
Oben bleiben!