14.02.2012 #s21 Was ist diese Bürgerbeteiligung Wert? #s9000 #farce

Mit Beschluss vom 13.02.2012 wurde der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen das RP Stuttgart vom Verwaltungsgericht Stuttgart abgelehnt. Die Antragsteller wollten, dass der geplante Polizeieinsatz solange zurückgestellt wird, bis der "Schlichterspruch" Heiner Geißlers 1:1 umgesetzt würde. Der Antrag wurde in erster Linie deshalb abgelehnt, weil er falsch gestellt wurde. "'Herrin' des Polizeieinsatzes" sei die Stadt Stuttgart, nicht das Land.

Soweit so gut - viel interessanter ist die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dass dem Schlichterspruch keine rechtsverbindliche Wirkung zukäme. "Dies gilt auch für die Ziffern 11 und 12 des Schlichterspruchs. Der Schlichterspruch enthält in Nr. 2 ausdrücklich die Aussage, dass ihm keine Rechtsverbindlichkeit zukommt. Für den Schlichterspruch selbst stellt dies Dr. Geißler in Ziffer 2 ausdrücklich fest. Es ist ein Votum des Schlichters. Auch durch die öffentliche Annahme des Schlichterspruchs durch den Bahnvorstand entstand keine rechtsverbindliche Wirkung. Die Ergebnisse und die Zustimmungen erschöpften sich in einer psychologischen und politischen Wirkung."

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